Dokumentausgabe - Bildschirm

Um sich ein Dokument zur Ansicht auf den Bildschirm aufzurufen, klicken Sie die gewünschte Dokumentart (Kurztext oder Langtext) in der Trefferliste an.

Die Inhalte der wesentlichen Dokumentarten sind:

Rechtsprechung - Kurztext

Ferner besteht die Möglichkeit, bereits in der Trefferliste das gesamte einer Einzelnorm zugehörige Gesetz/die gesamte einer Einzelnorm zugehörige Verordnung aufzurufen.

Abbildung: Dokument

Neben den bibliographischen Angaben, wie Gericht, Spruchkörper, Titelzeile, Entscheidungsdatum, Dokumenttyp und Normenkette, die Sie bereits in der Trefferliste, gegebenenfalls teilweise, angezeigt bekommen haben, wird Ihnen am Anfang des ausgegebenen Dokuments zusätzlich das Aktenzeichen der Entscheidung genannt.

Neben der Anzeige des Leitsatzes oder der Leitsätze und gegebenenfalls eines von der Dokumentationsstelle gefertigten Orientierungssatzes erhalten Sie weitere wichtige Informationen:

Abbildung: Anzeige Kurztext

Sie erhalten weiter (soweit dokumentiert):

  • alle Fundstellen, die die Entscheidung veröffentlicht haben,

  • im Verfahrensgang alle vorangegangenen und nachgehenden Entscheidungen, die von der Entscheidung, die Sie gerade auf dem Bildschirm haben, selbst zitiert werden,

  • alle Entscheidungen und sonstigen Dokumente, die von Ihrem Abonnement umfasst sind, die die Entscheidung, die Sie auf dem Bildschirm haben, zitieren.

Diese Angaben lassen sich durch Anklicken des Abbildung: Icon Minuszeichen Zeichens zuklappen.

Rechtsprechung - Langtext

Neben den obigen unter Kurztext bereits genannten Informationen erhalten Sie Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe im gleichen Umfang wie in der vom Gericht abgesetzten Originalentscheidung.

Bei der Darstellung des Langtextes sind die bibliographischen Angaben (Fundstellen, Verfahrensgang, Aktiv- und Passivzitierungen) standardmäßig zugeklappt. Zum Einblenden klicken Sie bitte auf das Abbildung: Icon Pluszeichen Zeichen.

Sie können jederzeit zwischen der Ansicht des Kurztextes und des Langtextes wechseln, indem Sie den entsprechenden Reiter Abbildung: Reiter Kurztext / Langtext anklicken.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, jederzeit zum nächsten oder vorigen Dokument, bezogen auf die Trefferliste, zu blättern.

Abbildung: Blättern

Gesetze/Verordnungen

Beim Aufruf zur Anzeige eines Normdokuments können Sie sich gegebenenfalls bereits in der Trefferliste entscheiden, welche von mehreren im Datenbestand dokumentierten Fassungen einer Norm Sie anzeigen lassen möchten.

Abbildung: Anzeige Norm

In der Dokumentansicht selbst erhalten Sie folgende Informationen:

  • Paragraphen- oder Artikel-Ziffer der Norm
  • amtliche oder juris-Abkürzung des Gesetzes
  • Fassungsdatum der angezeigten Norm
  • Geltungsdatum oder -zeitraum der angezeigten Norm
  • Fundstelle des Ur-Gesetzes im Bundes-, Reichsgesetzblatt oder Bundesanzeiger
  • Fundstellennachweis
  • vollständiger Text der Vorschrift
  • Fußnoten mit Angaben zur Historie

Bei der Dokumentansicht einer Norm können Sie nicht nur bezogen auf die Trefferliste von Eintrag zu Eintrag blättern; hier besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Gesetz zu blättern und sich das jeweils nächste oder vorige Dokument anzusehen.

Abbildung: Norm Blättern

Verwaltungsvorschriften

Abbildung Verwaltungsvorschriften

Neben Normgeber und Fundstelle werden Ihnen gegebenenfalls teilweise weitere bibliografische Angaben wie Aktenzeichen, Datumsangaben und amtliche Abkürzung angezeigt.

Zusätzlich wird im Dokument dem Text teilweise ein nicht amtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

Der Inhalt des gerade angezeigten Dokuments lässt sich über das Symbol Abbildung: Icon Drucken ausdrucken oder mit Abbildung: Icon Speichern auf der Festplatte abspeichern.

Bei einzelnen Dokumenttypen ist es darüber hinaus möglich, über Button pdf-Ausgabe das Dokument im PDF-Format und über Button rtf-Ausgabe im RTF-Format direkt in Ihrer Textverarbeitung zu öffnen.

Klicken Sie Abbildung: Icon Suchmaske ausblenden an, maximieren Sie die Ansicht; über Abbildung: Icon Ansicht maximieren maximieren Sie die Dokumentansicht.

Die erste Möglichkeit blendet die Suchmaske aus, wobei die Navigation erhalten bleibt. Die zweite Möglichkeit maximiert die Dokumentanzeige auf den gesamten Bildschirm.

Über Abbildung: Icon Standardansicht wiederherstellen stellen Sie die Standardansicht wieder her.

Über den gleichnamigen Reiter gelangen Sie von der Dokumentansicht jederzeit wieder zur Trefferliste, um sich ein anderes Dokument aussuchen zu können.

Die Besonderheit der Struktur der einzelnen Datenbestände besteht darin, dass Sie alle in einem Dokument zitierten weiteren Dokumente, auch aus allen anderen von Ihrem Abonnement umfassten Datenbeständen, mit nur einem Klick auf die Verweise aufrufen können.