Um sich ein Dokument zur Ansicht auf den Bildschirm aufzurufen, klicken Sie die gewünschte Dokumentart (Kurztext oder Langtext) in der Trefferliste an.
Die Inhalte der wesentlichen Dokumentarten sind:
Ferner besteht die Möglichkeit, bereits in der Trefferliste das gesamte einer Einzelnorm zugehörige Gesetz/die gesamte einer Einzelnorm zugehörige Verordnung aufzurufen.
Neben den bibliographischen Angaben, wie Gericht, Spruchkörper, Titelzeile, Entscheidungsdatum, Dokumenttyp und Normenkette, die Sie bereits in der Trefferliste, gegebenenfalls teilweise, angezeigt bekommen haben, wird Ihnen am Anfang des ausgegebenen Dokuments zusätzlich das Aktenzeichen der Entscheidung genannt.
Neben der Anzeige des Leitsatzes oder der Leitsätze und gegebenenfalls eines von der Dokumentationsstelle gefertigten Orientierungssatzes erhalten Sie weitere wichtige Informationen:
Sie erhalten weiter (soweit dokumentiert):
Diese Angaben lassen sich durch Anklicken des Zeichens zuklappen.
Neben den obigen unter Kurztext bereits genannten Informationen erhalten Sie Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe im gleichen Umfang wie in der vom Gericht abgesetzten Originalentscheidung.
Bei der Darstellung des Langtextes sind die bibliographischen Angaben (Fundstellen, Verfahrensgang, Aktiv- und Passivzitierungen) standardmäßig zugeklappt. Zum Einblenden klicken Sie bitte auf das Zeichen.
Sie können jederzeit zwischen der Ansicht des Kurztextes und des Langtextes wechseln, indem Sie den entsprechenden Reiter anklicken.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, jederzeit zum nächsten oder vorigen Dokument, bezogen auf die Trefferliste, zu blättern.
Beim Aufruf zur Anzeige eines Normdokuments können Sie sich gegebenenfalls bereits in der Trefferliste entscheiden, welche von mehreren im Datenbestand dokumentierten Fassungen einer Norm Sie anzeigen lassen möchten.
In der Dokumentansicht selbst erhalten Sie folgende Informationen:
Bei der Dokumentansicht einer Norm können Sie nicht nur bezogen auf die Trefferliste von Eintrag zu Eintrag blättern; hier besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Gesetz zu blättern und sich das jeweils nächste oder vorige Dokument anzusehen.
Neben Normgeber und Fundstelle werden Ihnen gegebenenfalls teilweise weitere bibliografische Angaben wie Aktenzeichen, Datumsangaben und amtliche Abkürzung angezeigt.
Zusätzlich wird im Dokument dem Text teilweise ein nicht amtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt.
Der Inhalt des gerade angezeigten Dokuments lässt sich über das Symbol ausdrucken oder mit
auf der Festplatte abspeichern.
Bei einzelnen Dokumenttypen ist es darüber hinaus möglich, über das Dokument im PDF-Format und über
im RTF-Format direkt in Ihrer Textverarbeitung zu öffnen.
Klicken Sie an, maximieren Sie die Ansicht; über
maximieren Sie die Dokumentansicht.
Die erste Möglichkeit blendet die Suchmaske aus, wobei die Navigation erhalten bleibt. Die zweite Möglichkeit maximiert die Dokumentanzeige auf den gesamten Bildschirm.
Über stellen Sie die Standardansicht wieder her.
Über den gleichnamigen Reiter gelangen Sie von der Dokumentansicht jederzeit wieder zur Trefferliste, um sich ein anderes Dokument aussuchen zu können.
Die Besonderheit der Struktur der einzelnen Datenbestände besteht darin, dass Sie alle in einem Dokument zitierten weiteren Dokumente, auch aus allen anderen von Ihrem Abonnement umfassten Datenbeständen, mit nur einem Klick auf die Verweise aufrufen können.